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Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung macht schöne Zähne bezahlbar 

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen dabei, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz also Kronen oder Brücken, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays (Einlagefüllungen). Immer mehr Tarife zahlen sogar professionelle Zahnreinigung (PZR) und kieferorthopädische Leistungen.

Welche Leistungen brauchen Sie?
Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern ästhetische Keramiklösungen auch im Seitenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige, innenliegende Zahnklammern übernehmen.

Wichtig: bei der Vielzahl an Tarifen und Anbietern verliert man schnell den Überblick. Nennen Sie uns einfach Ihre Leistungswünsche und wir erstellen Ihnen einen gesellschaftsunabhängigen Marktüberblick - genau darauf abgestimmt. Und das Beste: eine persönliche Beratung erhalten Sie gratis dazu!

Kassenleistung oder bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt seit 2005 mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die Kassen bezahlen nur noch einen "befundorientierten Festzuschuss" - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Diese „befundorientierten Festzuschüsse“ decken im Regelfall 50 % der Kosten einer üblicherweise für den jeweiligen Befund medizinisch notwendigen und ausreichenden Versorgung. Dabei können Sie zwar frei entscheiden, welche anerkannte Zahnersatzmaßnahme Sie haben möchten, allerdings erhalten Sie immer nur den "befundorientierten Festzuschuss".

Bei zusätzlichen, über die sogenannte Regelversorgung hinausgehenden Leistungen, entstehen Ihnen so schnell private Mehrkosten im oberen vierstelligen Bereich. 

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung (den befundbezogenen Festzuschüssen) schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. 

Laufende Behandlungen werden in der Regel nicht erstattet
Bei Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer für fehlende Zähne oder für bereits begonnene Behandlungen meist einen Beitragszuschlag. Außerdem erstatten die Versicherer im Normalfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 bzw. 8 Monaten. Diese Wartezeit entfällt, wenn Sie Zahnersatz aufgrund eines Unfalls benötigen!

Welcher Tarif für Sie in Frage kommt und ob ggfs. mit Beitragszuschlägen bei Ihrem Wunsch-Versicherer zu rechnen ist, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen - schnell und professionell!

 


 


Vergleich und Angebot Zahnzusatzversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.